Honorar Sicherheit

Los geht's

In Deutschland gibt es Schätzungen zu Folge etwa 10.000 Kraftfahrzeugsachverständige (Kfz-Sachverständige). Da es keine einheitliche Abrechnungsweise für das Honorar gibt, rechnen Kfz-Sachverständige das Honorar für das erstellte Gutachten ganz unterschiedlich ab. Dies führt dazu, dass es zu großen Unterschieden zwischen den abgerechneten Honoraren der Sachverständigen kommt. Die im Haftpflichtfall eintrittspflichtigen Versicherungen müssen natürlich überprüfen, ob der Kfz-Sachverständige sein Honorar überhöht abrechnet oder ob das Honorar kausal zum Schadensereignis steht. Sollte das Honorar bzw. die Rechnung überhöht sein, ist die Versicherung in der Lage das Honorar zu kürzen. Mit der Kürzung der Rechnung des Kfz-Sachverständigen beschäftigt sich das System Honorar-Check. Der Kfz-Sachverständige rechnet sein Honorar in seiner Rechnung meist über mehrere Positionen ab. Zum einen das Grundhonorar, zum anderen die Nebenkosten und möglicherweise angefallene Fremdkosten zur Erstellung des Gutachtens. Das Grundhonorar berechnen viele Sachverständige anhand der Schadenhöhe in Verbindung mit Honorar-Umfragen. Hier zu nennen ist die BVSK Honorarumfrage, VKS Honorarumfrage und weitere Honorarumfragen. Zudem gibt es viele Kfz-Sachverständige, die auftragsvergebenden Organisationen angeschlossen sind und nach deren Honorar-Tableaus abrechen.

Wenn Versicherungen das Honorar des Kfz-Sachverständigen kürzen, muss der Sachverständige prüfen, ob er zu hoch abgerechnet hat. Leider läuft es häufig darauf hinaus, dass der Sachverständige die ausstehende Rechnungssumme gegenüber der Versicherung im Klageweg versucht zu realisieren. Die Honorarkürzung schränkt die Planungssicherheit des Kfz-Sachverständigen ein. In erster Instanz werden Honorare vor den zuständigen Amtsgerichten eingeklagt. Die Amtsgerichte müssen nun überprüfen, ob der Sachverständige sein Honorar überhöht angesetzt hat und die Kürzung damit gerechtfertigt war. In den meisten Fällen belaufen sich solche Honorarkürzungen auf zweistellige Beträge.

Einige Honorarkürzungen haben es im Revisionsverfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) geschafft. Der BGH hat mit zwei Urteilen verkündet, wie der Kfz-Sachverständige abrechnen kann. Zum einen wurde entschieden, dass der Sachverständige sein Grundhonorar anhand der Schadenhöhe in Verbindung mit den gängigen Honorarumfragen berechnen kann. Zum anderen wurde entschieden, dass der Sachverständige seine Nebenkosten in Anlehnung an das Justiz-Vergütungs-und-Entschädigungsgesetz (JVEG) abrechnen kann. Die Rechtsprechung des BGH ist für keinen Sachverständigen eine Abrechnungsvorgabe. Das heißt, dass jeder Sachverständige sein Honorar und die Nebenkosten so berechnen kann, wie er es für richtig hält. Allerdings muss er im Nachgang mit Honorarkürzungen rechnen. Honorarsicherheit bietet die Honorarabrechnung nach den Urteilen des BGH. Das System Honorar-Check bietet sowohl den Kfz-Sachverständigen, als auch Gerichten, Rechtspflegern und Rechtsanwälten die Möglichkeit, die Honorarabrechnung des Sachverständigen auf Konformität zur BGH Rechtsprechung zu prüfen. Einfach, verständlich, kostenlos und anonym ermöglicht es Honorar-Check, die einzelnen Rechnungspositionen zu prüfen. Die einzelnen Eingabefelder sind erklärt und der Nutzer wird Schritt für Schritt durch das System geführt. Am Ende zeigt das System eine Honorarspanne netto, in der der Kfz-Sachverständige nach BGH Rechtsprechung liegen darf. Für die Honorarsicherheit empfehlen wir, dass der Sachverständige das zum Ende des Eingabeprozesses generierte Rechnungskontrollblatt seiner Honorarrechnung beilegt, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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