Über Uns

Joachim Broetzmann
Joachim Broetzmann
  • Seit 1994 tätig in der Kraftfahrzeugsachverständigenbranche
  • Dozent in der Erwachsenenweiterbildung (Kraftfahrzeugsachverständigenweiterbildung)
  • Expert Partner der DAT Deutsche Automobil Treuhand
  • Geschäftsführer diverser Kraftfahrzeugsachverständigenbüros
  • Honorarsachverständiger

Unser Auftrag für Sie


  • Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, mehr Transparenz in der Abrechnung von Sachverständigenhonoraren zu schaffen. Nach wie vor gibt es im Sachverständigenwesen keine einheitliche Abrechnungsweise. Viele Sachverständige berechnen für ihr erstattetes Gutachten Pauschalwerte.


  • Dabei hat der Bundesgerichtshof in seiner Verkündung vom 28.02.2017, VI ZR 76/16, klar definiert, welche Positionen und in welcher Höhe abrechenbar sind.



  • Wir stützen uns auf diese geltende Rechtsprechung des BGH bezüglich des Grundhonorars und der abzurechnenden Nebenkosten, angelehnt an das Justizvergütungs-und-entschädigungsgesetz (JVEG). Diese Werte haben wir in ein transparentes, einfach zu bedienendes System gebracht, anhand dessen der Sachverständige seine Rechnung auf Konformität überprüfen kann.


  • Sicherlich kennen die Sachverständigen alle die Abrechnungsschreiben der Versicherung: „Ihre Rechnung haben wir nur teilweise ausgeglichen, da das Honorar nach unserer Auffassung den zur Schadenbeseitigung erforderlichen Kostenaufwand übersteigt.“ Sicherlich haben die Assekuranzen in vielen Fällen Recht, überhöhte Rechnungen zu kürzen. Hier gilt es natürlich zu prüfen, ob der Sachverständige BGH-konform abgerechnet hat. Das von uns entwickelte System bietet den Sachverständigen, den Versicherungen, den Rechtsanwälten, als auch den Gerichten die Möglichkeit, die vom Sachverständigen erstellte Rechnung auf geltende Rechtsprechung zu überprüfen.

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